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   BAG, 28.07.1992 - 1 AZR 87/92   

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BAG, 28.07.1992 - 1 AZR 87/92 (https://dejure.org/1992,1352)
BAG, Entscheidung vom 28.07.1992 - 1 AZR 87/92 (https://dejure.org/1992,1352)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 1992 - 1 AZR 87/92 (https://dejure.org/1992,1352)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prämie an Nichtstreikende und tarifliches Maßregelungsverbot

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vereinbarung zwischen dem Hauptverband der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie e.V. und der Industriegewerkschaft Medien, Druck und Papier vom 28.2.1989
    Arbeitskampf: Zulässigkeit der Zahlung einer Prämie an Nichtstreikende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 267
  • BB 1992, 2224
  • BB 1993, 362
  • DB 1993, 232
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 04.08.1987 - 1 AZR 486/85

    Sonderzahlung an Nicht-Streikende

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 1 AZR 87/92
    Im vorliegenden Rechtsstreit beansprucht der Kläger - im Rahmen eines sog. Pilotverfahrens für über 250 auch hiervon betroffene Mitarbeiter der Beklagten - unter Berufung auf das Senatsurteil vom 4. August 1987 (BAGE 56, 6 = AP Nr. 88 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) ebenfalls die Zahlung einer Zulage in Höhe von 75, 00 DM brutto.

    In der Entscheidung vom 4. August 1987 (BAGE 56, 6 = AP Nr. 88 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) hat der Senat in einem Falle, in dem der Arbeitgeber bei nahezu gleichlautendem tariflichem Maßregelungsverbot eine Zulage von 100, 00 DM je Streiktag teils während, teils nach Beendigung des Arbeitskampfes an die Arbeitnehmer gezahlt hatte, die sich nicht am Streikgeschehen beteiligten, angenommen, die Leistungen verstießen gegen das tarifliche Maßregelungsverbot.

    Gegen die Senatsentscheidung vom 4. August 1987 (aaO) ist eingewandt worden, in der Zahlung einer echten "Streikbruchprämie" während des Arbeitskampfs sei ein zulässiges Arbeitskampfmittel zu sehen; der Arbeitgeber müsse die Wahl haben, ob er den Streik mit einer Aussperrung beantworte oder ob er versuchen wolle, möglichst viele Arbeitnehmer durch das Versprechen einer Prämie davon abzuhalten, an dem Streik teilzunehmen (so Belling, Anm. zu EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 70; ders., Die Zulässigkeit freiwilliger Sonderzahlungen als Mittel der Streikabwehr, NZA 1990, 214; von Hoyningen-Huene, Streikbedingte Sonderzuwendungen als Arbeitskampfmittel, DB 1989, 1466; Löwisch/Rumler, Anm. zu AR-Blattei (D) Arbeitskampf II Streik, Entsch.

    Die Beseitigung einer Maßregelung kann nur dadurch geschehen, daß den streikenden Arbeitnehmern die gleiche Zahlung gewährt wird (BAGE 56, 6 = AP Nr. 88 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 1 AZR 87/92
    Die sachliche Rechtfertigung dieser Gruppenbildung kann nur am Zweck der freiwilligen Leistung des Arbeitgebers gemessen werden (BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung und von da an in ständiger Rechtsprechung).

    Der benachteiligte Arbeitnehmer wird ohne eine solche Offenbarung der Differenzierungsgründe häufig nicht in der Lage sein, sich darüber ein Bild zu machen, ob er gerecht behandelt wurde (BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 36, 187 = AP Nr. 117 zu Art. 3 GG; zuletzt Urteil des Dritten Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Wenn der Grund einer Ungleichbehandlung sich nicht schon aus dem erkennbaren Zweck der Leistung ergibt oder der Arbeitgeber mit seiner Leistung nicht ohne weiteres erkennbare Ziele verfolgt, muß dies dargelegt und unter Umständen auch vorher verlautbart werden (BAGE 33, 57, 63 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 4 b der Gründe).

  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79

    Lohngleichheit - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 1 AZR 87/92
    Der benachteiligte Arbeitnehmer wird ohne eine solche Offenbarung der Differenzierungsgründe häufig nicht in der Lage sein, sich darüber ein Bild zu machen, ob er gerecht behandelt wurde (BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 36, 187 = AP Nr. 117 zu Art. 3 GG; zuletzt Urteil des Dritten Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Haben dagegen in der Produktion auch Arbeiter eine Prämie erhalten, die während des Streiks nicht unter erschwerten Bedingungen arbeiten mußten, spricht das dafür, daß die Beklagte bei der Gruppenbildung für die Zulagen von vornherein nur die in der Produktion tätigen Arbeitnehmer berücksichtigen wollte, weil nur diese miteinander vergleichbar waren (vgl. hierzu BAGE 36, 187, 195 = AP Nr. 117 zu Art. 3 GG, zu B II 1 b aa der Gründe).

  • BAG, 17.09.1991 - 1 AZR 26/91

    Verjährung von "Streikbruchprämien"

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 1 AZR 87/92
    Im Urteil vom 17. September 1991 (- 1 AZR 26/91 - AP Nr. 120 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) hat der Senat dahingestellt sein lassen können, welcher Auffassung zu folgen sei, da er zu entscheiden hatte, ob Prämien gegen das (gleiche) tarifvertragliche Maßregelungsverbot verstoßen, wenn diese erst nach Beendigung des Arbeitskampfs zugesagt werden.

    In der Entscheidung vom 17. September 1991 (aaO) hat der Senat ausgeführt, daß die Unterscheidung nach der Streikbeteiligung bei der Zusage von freiwilligen Leistungen nach Beendigung des Arbeitskampfes dann gegen das tarifvertragliche Maßregelungsverbot verstößt, wenn die Differenzierung nicht durch einen sachlichen Grund, zu denken sei an besondere Belastungen der arbeitenden Arbeitnehmer während des Arbeitskampfs, gerechtfertigt ist.

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 1 AZR 87/92
    Zutreffend ist der Ausgangspunkt des Landesarbeitsgerichts, der Arbeitgeber sei darin frei, den Personenkreis abzugrenzen, dem er freiwillige Leistungen zukommen lassen will, also Gruppen zu bilden, wenn diese Gruppenbildung nicht willkürlich, sondern sachlich gerechtfertigt und rechtlich zulässig ist (BAG Urteil vom 10. März 1982, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90

    Anspruch auf Invaliditätsrente, Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 1 AZR 87/92
    Der benachteiligte Arbeitnehmer wird ohne eine solche Offenbarung der Differenzierungsgründe häufig nicht in der Lage sein, sich darüber ein Bild zu machen, ob er gerecht behandelt wurde (BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 36, 187 = AP Nr. 117 zu Art. 3 GG; zuletzt Urteil des Dritten Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Köln, 04.10.1990 - 10 Sa 629/90

    Arbeitsentgelt: Streikbruchprämie - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 1 AZR 87/92
    Die abweichende Meinung von Rüthers/Heilmann (Anm. zum Urteil des LAG Köln vom 4. Oktober 1990 - 10 Sa 629/90 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 39, unter III), die allein mit den Schwierigkeiten der Feststellung des Arbeitskampfendes begründet wird, kann vernachlässigt werden.
  • BVerfG, 11.04.1988 - 1 BvR 1383/87

    Arbeitskampf - Zulage - Maßregelung

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 1 AZR 87/92
    Die von der damaligen Beklagten gegen das Senatsurteil eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht mangels hinreichender Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluß vom 11. April 1988 - 1 BvR 1383/87 - AP Nr. 88 a zu Art. 9 GG Arbeitskampf = NZA 1988, 473).
  • BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 272/22

    Arbeitszeugnis - Maßregelungsverbot

    Der Normzweck der Vorschrift, die Willensfreiheit des Arbeitnehmers bei der Ausübung der ihm zustehenden Rechte gegenüber dem Arbeitgeber zu schützen, kommt auch im Bereich freiwilliger Leistungen zum Tragen (vgl. BAG 7. November 2002 - 2 AZR 742/00 - zu B I 1 d bb (1) der Gründe, BAGE 103, 265; 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 101, 312; 28. Juli 1992 - 1 AZR 87/92 - zu II 2 und 3 der Gründe) .
  • BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92

    Prämie an Nichtstreikende und tarifliches Maßregelungsverbot

    Der Senat hat in seinen nachfolgenden Entscheidungen keinen Anlaß gehabt, über die Frage der arbeitskampfrechtlichen Zulässigkeit von während des Arbeitskampfs gezahlten Streikbruchprämien zu entscheiden (Urteil vom 17. September 1991 - 1 AZR 26/91 - AP Nr. 120 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Urteil vom 28. Juli 1992 - 1 AZR 87/92 - AP Nr. 123 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = SAE 1993, 48 m. Anm. von Belling/von Steinau-Steinrück; Urteil vom 11. August 1992 - 1 AZR 103/92 - AP Nr. 124 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = SAE 1993, 57 m. Anm. von Hergenröder).

    Für nachträglich gezahlte Prämien hat der Senat daran festgehalten, daß hierin eine unzulässige Maßregelung im Sinne entsprechender tariflicher Maßregelungsverbote (Urteil vom 28. Juli 1992, aaO) bzw. des § 612 a BGB liegt (Urteil vom 11. August 1992, aaO).

    Einen sachlichen Grund für die Zahlung einer Prämie auch nach Abschluß des Arbeitskampfs an die sich nicht am Streik beteiligenden Arbeitnehmer hat der Senat allein darin gesehen, daß die Begünstigten während der Streikarbeit Belastungen ausgesetzt waren, die erheblich über das normale Maß der mit jeder Streikarbeit verbundenen Erschwerung hinausgehen (Urteil vom 28. Juli 1992, aaO).

    Das Landesarbeitsgericht hat weiter festgestellt, Zweck der Zulagenzahlung sei nicht die Abgeltung besonderer Belastungen gewesen, die erheblich über das normale Maß der mit jeder Streikarbeit verbundenen Erschwernisse hinausgehen und die deshalb eine Sonderzahlung - selbst nach Abschluß des Arbeitskampfs - sachlich rechtfertigen können (Senatsurteil vom 28. Juli 1992, aaO, zu II 4 b bb der Gründe).

  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 340/01

    Maßregelungsverbot - Ausschluß von freiwilliger Leistung

    Dies gilt auch im Bereich freiwilliger Leistungen (BAG 28. Juli 1992 - 1 AZR 87/92 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 123 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 106, zu II der Gründe).
  • BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92

    Kurzstreik, unverhältnismäßige Aussperrung u. Treueprämie

    Das hat der Senat gerade erst in der Entscheidung vom 28. Juli 1992 (- 1 AZR 87/92 - AP Nr. 123 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) entschieden.
  • BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 675/92

    Tarifliches Maßregelungsverbot - Prämie für arbeitswillige Arbeitnehmer -

    Der Senat hat in seinen nachfolgenden Entscheidungen keinen Anlaß gehabt, über die Frage der arbeitskampfrechtlichen Zulässigkeit von während des Arbeitskampfs gezahlten Streikbruchprämien zu entscheiden (Urteil vom 17. September 1991 - 1 AZR 26/91 - AP Nr. 120 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Urteil vom 28. Juli 1992 - 1 AZR 87/92 - AP Nr. 123 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = SAE 1993, 48 m. Anm. von Belling/von Steinau-Steinrück; Urteil vom 11. August 1992 - 1 AZR 103/92 - AP Nr. 124 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = SAE 1993, 57 m. Anm. von Hergenröder).

    Für nachträglich gezahlte Prämien hat der Senat daran festgehalten, daß hierin eine unzulässige Maßregelung im Sinne entsprechender tariflicher Maßregelungsverbote (Urteil vom 28. Juli 1992, aaO) bzw. des § 612 a BGB liegt (Urteil vom 11. August 1992, aaO).

    Einen sachlichen Grund für die Zahlung einer Prämie auch nach Abschluß des Arbeitskampfs an die sich nicht am Streik beteiligenden Arbeitnehmer hat der Senat allein darin gesehen, daß die Begünstigten während der Streikarbeit Belastungen ausgesetzt waren, die erheblich über das normale Maß der mit jeder Streikarbeit verbundenen Erschwerung hinausgehen (Urteil vom 28. Juli 1992, aaO).

    Das Landesarbeitsgericht hat weiter festgestellt, Zweck der Zulagenzahlung sei nicht die Abgeltung besonderer Belastungen gewesen, die erheblich über das normale Maß der mit jeder Streikarbeit verbundenen Erschwernisse hinausgehen und die deshalb eine Sonderzahlung - selbst nach Abschluß des Arbeitskampfs - sachlich rechtfertigen können (Senatsurteil vom 28. Juli 1992, aaO, zu II 4 b bb der Gründe).

  • ArbG Ulm, 20.08.2010 - 1 Ca 74/10

    Urlaubsabgeltung - Masseforderung - Insolvenzeröffnung - langandauernde Krankheit

    Dies gilt auch im Bereich freiwilliger Leistungen (BAG, Urteil vom 12.06.2002 - 10 AZR 340/01; BAG, Urteil vom 28. Juli 1992 - 1 AZR 87/92 - zu II der Gründe).
  • LAG Hamm, 14.05.2005 - 8 Sa 2371/04

    Gratifikation, Ausschluss von Gratifikationsleistung, Gleichbehandlung,

    Dies gilt auch im Bereich freiwilliger Leistungen (BAG, Urteil vom 28.07.1992 - 1 AZR 87/92 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 123; zur Erfolgsbeteiligung: BAG, Urteil vom 12.06.2002 - 10 AZR 340/01 - AP Nr. 8 zu § 612 a BGB).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 2 Sa 73/04

    Keine Weihnachtsgratifikation wegen Nichtzustimmung zu Arbeitszeitverlängerung

    Ein Verstoß gegen § 612a BGB liegt deshalb nicht nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer eine Einbuße erleidet, d.h. wenn sich seine Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert, sondern auch dann, wenn ihm Vorteile vorenthalten werden, welche der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt, wenn diese entsprechende Rechte nicht ausgeübt haben (BAG 12.06.2002 - 10 AZR 340/01 - AP Nr. 8 zu § 612a BGB; BAG 28.07.1992 - 1 AZR 87/92 - AP Nr. 123 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; vgl. ErfK-Preis 4. Auflage § 612a Rn. 16).
  • LAG Hamm, 11.05.2006 - 8 Sa 2088/05

    Gratifikation; Ausschluss von Gratifikationsleistung; Gleichbehandlung;

    Dies gilt auch im Bereich freiwilliger Leistungen (BAG, Urteil vom 28.07.1992 - 1 AZR 87/92 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 123; ferner zur Erfolgsbeteiligung BAG, Urteil vom 12.06.2002 - 10 AZR 340/01 - AP Nr. 8 zu § 612 a BGB).
  • LAG Hamm, 02.02.2006 - 8 Sa 472/05

    Gratifikation / Ausschluss von Gratifikationsleistung / Gleichbehandlung /

    Dies gilt auch im Bereich freiwilliger Leistungen (BAG, Urteil vom 28.07.1992 - 1 AZR 87/92 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 123; ferner zur Erfolgsbeteiligung BAG, Urteil vom 12.06.2002 - 10 AZR 340/01 - AP Nr. 8 zu § 612 a BGB).
  • LAG Bremen, 22.01.2013 - 1 Sa 151/12

    Unzumutbares Beschäftigungsangebot während restlicher Nachtschicht nach

  • LAG Hamm, 14.04.2005 - 8 Sa 2197/04

    Gratifikation, Ausschluss von Gratifikationsleistung, Gleichbehandlung,

  • LAG Hamm, 14.04.2005 - 8 Sa 2196/04

    Gratifikation, Ausschluss von Gratifikationsleistung, Gleichbehandlung,

  • LAG Hamm, 09.08.2007 - 8 Sa 190/07

    Lohnerhöhung; Gleichbehandlung; Maßregelung; Änderungskündigung zur Aufstockung

  • LAG Hamm, 02.02.2006 - 8 Sa 473/05

    Gratifikation / Ausschluss von Gratifikationsleistung / Gleichbehandlung /

  • LAG Hamm, 02.02.2006 - 8 Sa 476/05

    Gratifikation / Ausschluss von Gratifikationsleistung / Gleichbehandlung /

  • LAG Nürnberg, 20.10.1992 - 6 Sa 446/91

    Voraussetzungen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; Darlegungs-

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.01.1994 - 4 Sa 97/93

    Arbeitskampf; Streik; Auslegung des im Arbeitsrecht geltenden

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